Was tun in einem Sterbefall

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Erste Schritte Trauerfall:

Einen geliebten Menschen zu verlieren, bedeutet einen großen Verlust und tiefe Trauer. Wir möchten Sie und Ihre Familie, wenn Sie nun in dieser Situation sind, gerne unterstützen und Ihnen hier das Wichtigste, das jetzt zu erledigen ist, aufzeigen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne zu einem ausführlichen persönlichen Gespräch zur Verfügung, wann immer Sie wünschen.

Hat sich der Trauerfall in Ihrem Haus ereignet,

sollten Sie umgehend den Hausarzt benachrichtigen. Ist dieser nicht zu erreichen oder unabkömmlich, können Sie auch den zum Notdienst bereiten Arzt verständigen. Dieser wird Ihnen eine Todesbescheinigung ausstellen, die separat bezahlt werden muss. Die Krankenkasse kommt hierfür nicht auf. Hat der Arzt Ihr Haus verlassen, sollten Sie mit dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens Kontakt aufnehmen. Wir beraten Sie im persönlichen Gespräch, gerne auch bei Ihnen zu Hause, und erledigen anschließend alle mit dem Trauerfall verbundenen Angelegenheiten und Formalitäten zügig und mit geringem Aufwand für Sie, soweit die Erledigung durch uns gesetzlich zulässig ist. Wir versichern Ihnen vom ersten Moment an Individualität. Wir nehmen uns die Zeit - Ihre Gefühle, Wünsche und Ideen sind Richtschnur für unser Handeln.

Hat sich der Trauerfall im Krankenhaus bzw. in einem Altenheim ereignet,

wurden Sie über den eingetretenen Verlust von den Pflegekräften unterrichtet, die bereits die ersten Schritte für Sie eingeleitet haben. Wir empfehlen Ihnen, hiernach Ihr Bestattungsinstitut zu informieren. In diesem ersten Gespräch werden wir Ihnen Ratschläge geben, was nun zu tun ist. Da die familiären Verhältnisse und persönlichen Umstände der Trauergemeinschaft stets individuell sind, möchten wir Ihnen im Interesse einer seriösen Beratung in angemessener Atmosphäre an dieser Stelle keine pauschalen Verhaltensregeln nennen.

Wichtig ist:

Ihr Bestattungsunternehmen wird verschiedene Unterlagen benötigen. Dies sind im Einzelnen:

• Personalausweis der/des Verstorbenen

• Totenschein (kann auch beim Arzt abgeholt werden)

• Familienstammbuch oder Geburts-und Heiratsurkunde der/des Verstorbenen

• ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners

• ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil

• ggf. Graburkunde, sofern bereits vorhanden

Natürlich gibt es weitaus mehr Stellen, die zu benachrichtigen sind: Viele dieser Stellen können Sie durch Ihr Bestattungsunternehmen verständigen lassen. Hierdurch kann Ihnen ein großer Aufwand abgenommen werden.

Gerne vermitteln wir auch Kontakt zur örtlichen Kirchengemeinde, wenn der Wunsch nach christlichem Beistand besteht.